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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Partyservice Rams, Alt-Haarener Str. 205 in 52080 Aachen, Catering & Verleihservice.

Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von vier Wochen.

Die Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, diese ist vom Kunden auf Richtigkeit zu prüfen & innerhalb von 8 Tagen an uns zurückzusenden.

Die Lieferungen erfolgen nur zu nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Bedingungen des Kunden werden damit ungültig.

Mängel an Speisen, Getränken, Mobiliar oder Dienstleistungen sind unverzüglich der Geschäftsleitung unter der Büronummer oder Mobiltelefonnummer mitzuteilen.

Eventuelle Preisnachlässe können nur gewährt werden, wenn die beanstandeten Leistungen trotz sofortiger Reklamation von der Geschäftsleitung nicht verbessert werden konnten. Verspätete Beanstandungen können nicht reklamiert werden.

Die Lieferung bzw. Abholung erfolgt zu einem vereinbarten Termin.

Für die Lieferung berechnen wir eine Anlieferungspauschale, laut Angebot.

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Verleihartikel liefern wir das Equipment bis zum Hauseingang Parterre.

Weitere Aufbauarbeiten müssen vorher vereinbart werden und werden dementsprechend in Rechnung gestellt.

Abbauarbeiten sowie das Einsammeln unserer Gegenstände, Geschirr etc. übernehmen wir gegen einen Aufpreis von 21,50 Euro / Std.

Ist es zu einem Auftrag gekommen, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er die Artikel benötigt oder gebraucht hat. (Verleihservice)

Bei Aufträgen über 1000 Euro sind 25% bei Auftragserteilung fällig. Restsumme nach der Veranstaltung wenn nichts andere vereinbart wurde.

Bei kurzfristiger Stornierung von weniger als 30 Tagen in Höhe unserer SChadenersatzanspruches - berechnen wir mindestens 30% für Warenlieferungen oder Personaldispositionen.

Zelte, Anmietung diverser Location, Mobiliar, und sonstige Verleihartikel werden von der Stornovereinbarung ausgeschlossen, hierfür berechnen wir 100%, es sei denn, die Artikel können noch vermietet werden.

Gerichtsstand ist ausschließlich Aachen - soweit rechtlich möglich.

Der Kunde ist verpflichtet die Anzahl der Teilnehmer spätestens 8 Tage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen.

Diese Personenzahl wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

Unsere Lieferung erfolgt in Kühlfahrzeugen. Wir versuchen die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Für eventuelle Abweichungen durch äußere Umstände z.B. Unfall, Pannen, Witterungsverhältnisse oder dergleichen, können wir nicht haftbar gemacht werden, ebenso übernehmen wir keine Schadenersatzansprüche.

Abholungen von Verleihartikel in unserem Lager, Professor Wieler Straße 8 in Aachen sind nach vereinbartem Termin möglich.

Mit Übernahme der Ausstattungsgegestände durch den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung einschließlich Haftung gegenüber Dritten, auf den Kunden über.

Nicht zurückgeliefertes, beschädigtes oder in Verlust geratenes Leihgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

Servierplatten, Geschirr, Warmhaltebehälter etc. sind, wenn nicht anders vereinbart, gereinigt zurückzugeben.

Gegen einen Auftrpeis können die Sachenauch dreckig zurückgegeben werden. (Ausgenommen Spanferkel-Grill, den von Speiseresten entfernen grob reinigen)

Die Mietdauer für Verleihartikel gilt für 3 Tage (Wochenende) oder 1 Tag in der Woche, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.

Gibt der Kunde diese nicht termingerecht zurück, wird pro Tag eine zusätzliche Miete von 15% der Gesamtsumme erhoben.

Die Mietgegenstände müssen vom Mieter gereinigt zurückgegeben werden, ansonsten wird dies gesondert berechnet.

Für eventuelle Lieferverzögerungen durch äußere Umstände (Unfall, Panne, Witterungsverhältnisse) kann derMieter keinen Schadenersatz geltend machen. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder sorglosen Umgang mit den Mietgegenständen entstanden sind, sowie für Verlust und Diebstahl.

Der Mieter haftet für das Mietmaterial zum Neubeschaffungswert, ungeachtet, ob ihn die Schuld trifft oder nicht.

Unsere Zeltpreise verstehen sich inkl. Transport, Auf- und Abbau. Anteilige Aufwandsentschädigung nur bei erschwerter Anfahrt oder Aufbau. (z. B. Unterlegung des Zeltes, keine direkte zum Zeltaufbauplatz etc.)

Das bekleben / bemalen der Zeltwände ist nicht erlaubt. Evtl. Schäden durch Fahrspuren unserer LKWs oder Erdnägel zur Befestigung übernimmer der Mieter.

Bei einem Festzelt über 72m2 ist eine Bauabnahme der Stadt erforderlich. Die Kosten der Abnahme zahlt der Kunde. Der Auftragnehmer oder dessen Leistungserbringer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart wurde.